Hausordnung des ELEVEN in München
( Stand 1.10.2018)
– Einlass bei allen Terminen oder Events grundsätzlich vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Einlass.
(Falls vorab ein Betrag überwiesen wurde, wird dieser bei Nichteinlass zurückerstattet).
– Kein Zutritt unter 18 Jahren.
– Im Eleven ist es verboten, Drogen gleich welcher Art, mitzubringen, zu verteilen oder auch zu konsumieren.
– Um diskrete Bekleidung auf der Straße, vorm Haus und beim Eintritt ins Eleven wird gebeten.
– Spiele vor dem Haus oder im Hinterhof sind nicht gestattet.
§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses.
– Rauchen ist indoor untersagt, jedoch outdoor vor der Türe möglich und dabei sind Asche und Kippen in den dafür bereitgestellten Aschenbecher
zu entsorgen.
– Während einer Anmietung, Veranstaltung, Workshop und der gleichen besteht absolutes Fotografier – und Filmverbot. Es sei des, es wird durch den jeweiligen Veranstalter ausdrücklich genehmigt. Erlaubt sind Fotos für den rein privaten Gebrauch.
– Die Nutzung von Gerätschaften und Einrichtungen erfolg auf eigene Gefahr.(Bei unsachgemäßigem Umgang mit den BDSM Spiel-Geräten besteht Verletzungsgefahr).
– Der Seilzug im Lounge Bereich darf nur an Wochentagen, Montag bis Freitag ab 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr benutzt werden. Nicht an Feiertagen und an den Wochenenden.
– Dirty-, NS- und KV-Spiele sind im Eleven nicht gestattet.
– Bei Wachsspielen muss eine Folie untergelegt werden.
– Sollte es lauter werden, sind die Fenster auf jeden Fall geschlossen zu halten. Es ist mit Rücksicht auf die Nachbarschaft, auf angemessene Lautstärke zu achten.
Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und der zuwiderhandelnde Gast des Hauses verwiesen!
Gezahlte Eintrittsgelder oder Miete u.a. werden nicht zurückerstattet.